Rechtswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel
Mit Datum vom 11.07.2006 hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung (AZ 33 O 260/06) auf den Antrag der von dieser Kanzlei vertretenen Verfügungsklägerin beschlossen, dass das Nahrungsergänzungsmittel B. nicht mit folgender Aussage beworben werden darf: weiterlesen »