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Tägliches Archiv 8. November, 2006

Das LG Berlin (Beschluss vom 01.06.2006 – Az.: 15 O 389/06) hatte sich kürzlich mit dem Versand einer Einladung zu einem Online-Seminar per E-Mail zu befassen, wobei die Einladung ohne vorherige geschäftliche Beziehung zwischen den Parteien und auch ohne entsprechende Einwilligung in den E-Mail Versand erfolgte. weiterlesen »

Ein niederländisches Unternehmen vertrieb auf seiner Website Arzneimittel, für die es in Deutschland keine Zulassung besaß. Allerdings hatte das Unternehmen wörtlich in einem Disclaimer ausgeführt, an „deutsprachige Europäer“ nicht aber an deutsche Adressen liefern zu wollen, lieferte aber tatsächlich in mindestens einem Fall nach Deutschland. Zudem war der Verkaufspreis mit „DM“ angegeben und das Internetangebot mit einer österreichischen Flagge versehen.
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