1: 0 gegen M. Sander
13. November, 2006
Mit Datum vom 19.06.2006 (AZ 315 O 498/06) erwirkte die von dieser Kanzlei vertretene Antragsstellerin gegen Herrn Sander vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, die es ihm verbietet, auf seiner Internetpräsenz für Unicity-Produkte mit Heilaussagen zu werben.
Gegen diese Verfügung wandte sich Herr Sander, der sich inzwischen vor seinen Gläubigern in Kroatien versteckt, mit Schreiben vom 20.10.2006. weiterlesen »