OLG Frankfurt: Auch bei 200 Abmahnungen liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vor
9. Januar, 2007
Ein Internet-Versandhandel für Bekleidungsgegenstände, der einen Jahresumsatz von mindestens 150.000,- € erzielt, hat seit dem Frühjahr etwa 200 Abmahnungen wegen verschiedener Verstöße etwa gegen das Widerrufsrecht ausgesprochen. In etwa 80 dieser Fälle hat das Unternehmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. weiterlesen »