Neuartige Lebensmittel und die „Novel-Food-Verordnung“
Beabsichtigt man in Deutschland ein Lebensmittel auf dem Markt bringen, welches als neuartiges Lebensmittel der Novel-Food-Verordnung unterliegt, so muss zunächst dessen Zulassung beantragt und genehmigt werden. In dem Zulassungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob von dem Lebensmittel Gesundheitsgefahren für den Verbraucher ausgehen.
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