Das OLG Köln (Urteil vom 08.12.2006 – Az.: 6 U 145/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Aminsoäuren als Nährstoff in Nahrungsergänzungsmitteln per se ohne entsprechende Erlaubnis zugelassen sind.
Dies haben die Kölner Richt verneint und dem Vertrieb eines Produktes mit einem solchen Inhaltsstoff untersagt, da Aminosäuren einem Nahrungsmittelzusatzstoff gleichgestellt seien, so dass, da der Nährstoff nicht in einer der Positivlisten aufgeführt ist, eine Inverkehrbringen ohne entsprechende behördliche Erlaubnis unzulässig sei. Insoweit stehe auch das EU-Recht dieser Ansicht nicht entgegen. weiterlesen »