FLP wehrt sich gegen unerlaubte Verwendung seines Kennzeichen in AdWord-Anzeigen

Vor kurzem stellte sich die Situation noch wie folgt dar:

Wer unter bestimmten Suchbegriffen gefunden werden will, gibt diese als so genannte Adwords auf den Seiten einer bestimmten Suchmaschine ein. Wurde der Begriff „Aloe Vera“ eingegeben, so wurde den AdWords automatisch den Begriff „FLP“ zugeordnet. Der Suchmaschinenbetreiber, der diesen Vorgang technisch automatisiert hatte, ging also davon aus, dass „Aloe Vera“ gleich zu setzen ist mit „FLP“. (mehr …)