Bundesverwaltungsgericht bestimmt Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmittel zu Arzneimitteln neu
27. Juli, 2007
Gute Nachrichten für alle Hersteller von Nahrungsergänzungsprodukten:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteile vom 25. Juli 2007 in drei Verfahren (3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06) entschieden, dass Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden dürfen, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen. weiterlesen »