LG Hamburg: Vorgehen gegen mehrere Synergy-Vertriebspartner nebeneinander nicht rechtsmissbräuchlich
7. September, 2007
Das Landgericht Hamburg stellte anlässlich der mündlichen Verhandlung i.S. 408 O 171/07 am 27.08.2007 fest, dass das Vorgehen der von dieser Kanzlei vertretenen Antragsstellerin gegen mehrere Synergy-Vetriebspartner parallel nicht rechtsmissbräuchlich ist. In dem Protokoll der mündlichen Verhandlung heißt es dazu: weiterlesen »