Gegendarstellung

Mit einer Anzeige in Network Karriere, Ausgabe Juli 2007 rief Rechtsanwalt Wildmoser Personen, die von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk eine Abmahnung erhalten haben, auf, sich bei ihm zu melden. Als Grund dafür gab er an, in einem gerichtlichen Verfahren prüfen lassen zu wollen, ob unzulässige Massenabmahnungen vorliegen. (mehr …)