Wie bereits in unserer Meldung vom 13.02.2008 berichtet, wurde es der MPM24, Multimedia-Promotion-Marketing AG & Co. KG per gerichtlichem Beschluss vom 02.02.2008, AZ 416 O 28/08 verboten, verschiedene Broschüren für die Werbung von Lebensmitteln zu vertreiben. Wohlwollend nahm man daher seitens unserer Mandantschaft zur Kenntnis, dass die MPM24 diese Broschüren aus dem Sortiment ihres Shops nahm. Doch die positive Überraschung währte nicht lange: Mit Verhaltensweisen wie man sie sonst nur von dubiosen Briefkastenfirmen und Magnetfeldmatratzenverkäufern kennt, wurde der Shop, in dem die Broschüren erhältlich sind, auf eine us-amerikanische Firma übertragen. weiterlesen »