Internetbasierte Kettenbriefaktionen i.d.R. nicht strafbar
26. September, 2008
Mit zunehmender Häufigkeit tauchen im Internet Spielsysteme auf, die den Adressaten, meist per Email, zur Teilnahme einladen. Mit einem geringen Einsatz sollen dabei enorme Gewinne möglich sein. Meistens müssen andere Personen per Brief angeschrieben werden. Den Briefen ist dabei jeweils ein 5 €-Schein beizufügen. Der neue Teilnehmer erhält dann von den Empfängern des Geldes per Email ein „E-Book“, in dem darüber informiert wird, wie man für dieses Programm werben kann um ebenfalls Gewinne zu generieren.. So setzt sich das System dann fort. weiterlesen »