Haftung für das Setzen von Links
5. September, 2008
Dass das Behaupten unwahrer Tatsachen oder das Verbreiten wettbewerbswidriger Angaben, wie z.B., dass Lebensmittel in der Lage seien, Krankheiten zu heilen, verboten ist, sollte hinlänglich bekannt sein. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass schon das reine Verlinken auf einen derartigen Beitrag eine Rechtsverletzung darstellen kann. weiterlesen »