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Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 2. Oktober, 2008

Vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 08.02.2008, AZ 6 U 149/07) erwirkte die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag einer Mandantin ein für die Branche überaus wichtiges Urteil gegen ein großes deutsches MLM-Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungen. Die Vertriebspartner des Unternehmens bewarben die Produkte im Internet massenhaft mit krankheitsbezogenen Aussagen, woraufhin unsere Mandantin das Unternehmen gem. § 8 Abs. 2 UWG auf Unterlassung in Anspruch nahm. Das beklagte Unternehmen verweigerte die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Hinweis darauf, dass es ihr wegen der Vielzahl der Vertriebspartner unmöglich sei, diese zu kontrollieren. Darüber hinaus sei in den Vertriebspartner-AGB ein Verbot der wettbewerbswidrigen Werbung enthalten.
Im darauf folgenden Rechtsstreit entschied zunächst das Landgericht Köln (Urteil vom 16.08.2008, AZ: 31 O 199/07) gegen das Unternehmen, welches sodann in die Berufung vor das OLG Köln zog, wo es eine zweite Niederlage erlitt. weiterlesen »