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Tägliches Archiv 16. Oktober, 2008

Wie schon so häufig bei Markteintritten US-amerikanischer Networkfirmen, schert sich auch Neuling Rejuvenate Worldwide nicht um die hierzulande geltenden Regeln.
Vertrieben werden Produkte, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind und somit weder den Etikettierungsvorschriften des § 4 NemV noch der Kosmetikverordnung entsprechen. Ein Produkt steht darüber hinaus im Verdacht, als nicht zugelassenes Arzneimittel eingestuft zu werden. weiterlesen »