Einstweilige Verfügung gegen Rejuvenate-Vertriebspartner wegen verbotener Werbung

Mit Beschluss vom 27.10.2008 verbot das Landgericht Hamburg (AZ 407 O 180/08),

1. für das Lebensmittel „Renew“ wie folgt zu werben:
„Verlieren Sie bis zu 10 Pfund in zwei Tagen“

2. für das Kosmetikprodukt „Ageless“ wie folgt zu werben:

a. „Speziell entwickelt und mit weltweit allen effektiven Anti-Aging-Wirkstoffen bietet Rejuvenate Worldwide das ERSTE und EINZIGARTIGE Gesichtspflegeprodukt an.“

b. „Sehen Sie bis zu 10 Jahre jünger aus nach den ersten Anwendungen.“
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