Mit Beschluss vom 27.10.2008 verbot das Landgericht Hamburg (AZ 407 O 180/08),

1. für das Lebensmittel „Renew“ wie folgt zu werben:
„Verlieren Sie bis zu 10 Pfund in zwei Tagen“

2. für das Kosmetikprodukt „Ageless“ wie folgt zu werben:

a. „Speziell entwickelt und mit weltweit allen effektiven Anti-Aging-Wirkstoffen bietet Rejuvenate Worldwide das ERSTE und EINZIGARTIGE Gesichtspflegeprodukt an.“

b. „Sehen Sie bis zu 10 Jahre jünger aus nach den ersten Anwendungen.“

Die Antragsstellerin hatte dabei nicht einmal zu beweisen, dass die angegriffenen Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, da diese derartig übertrieben sind, dass das Gericht nach eigener Kenntnis davon ausging, dass sie wissenschaftlich nicht haltbar sind.