Sander erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Schulenberg
5. November, 2008
Mit Beschluss vom 27.10.2008 (AZ 2-03 O 556/08) beschloss das Landgericht Frankfurt am Main vorläufig, dass RA Schulenberg nicht mehr behaupten darf, die Webseite www.theobtainer.de sei wegen der Haftung des Admin C für das Setzen von Links nicht mehr zu erreichen. Hintergrund war eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen den Admin C der oben genannten Seite wegen einer Verlinkung auf eine Online-Ausgabe des Obtainers, in der unwahre Behauptungen über die Kanzlei aufgestellt wurden.
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