Suchen
Multi Level Marketing Recht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Archiv des Monats Dezember, 2008

Die jüngste Pressemeldung eines Rechtsanwaltes aus Bayern ist Anlaß, einmal das deutsche Vergütungssystem von Forever Living Products unter dem Gesichtspunkt des Verbotes der progressiven Kundenwerbung zu begutachten.

Der hierfür einschlägige § 16 Abs. 2 UWG lautet:

„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
weiterlesen »