LG Hamburg bestätigt: Synergy-Marketingplan ist rechtswidrig
8. Dezember, 2008
Mit Urteil vom 05.12.2008 AZ 406 O 115/08 bestätigte das Landgericht Hamburg, was es zuvor schon im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden hatte (wir berichteten) : Der Marketingplan von Synergy verstößt gegen § 16 Abs. 2 UWG und stellt damit eine progressive Kundenwerbung oder einfacher gesagt ein illegales Schneeballsystem dar.
Das bedeutet, dass jeder, der sich aktiv an diesem Vertriebssystem beteilitgt, sich strafbar macht. weiterlesen »