Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügungen gegen C. Rombach und einen weiteren Sisel-Berater wegen progressiver Kundenwerbung
Mit Urteil vom 13.08.2009 (Az 327 O 296/09 und 327 O 321/09) bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweiligen Verfügungen gegen Herrn Christian Rombach und einen weiteren Sisel-Berater. Gegen diese bereits im Juni 2009 ergangenen Verfügungen (wir berichteten), hatten die Berater Widerspruch eingelegt und zur Begründung umfangreiches Material in das Verfahren eingebracht. Unter anderem wurde vorgetragen, die Sisel-Richtlinien würden es verbieten, dass ein Berater „Produkte in unverhältnismäßigen Mengen primär zum Zwecke der Qualifizierung“ erwerbe. Darüber hinaus berief man sich auf ein Rückgaberecht, welches es den Beratern ermöglichen würde, die Sisel-Produkte umzutauschen. weiterlesen »