Ãœber das Vermögen MPM24 AG & Co KG, welche bisher die personalisierten Webseiten der Synergy-Vertriebspartner stellte, betreute und mit Inhalten fühlte, wurde mit Beschluss vom 06.08.2009 vor dem Amtsgericht Wiesbaden (AZ 10 IN 434/09) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die MPM24 AG behauptete in einem Rundschreiben vom 05.08.2009 an die Synergy-Vertriebspartner, eine gewisse PDB AG Inc. mit Sitz in den USA hätte ihr ein Angebot zur Ãœbernahme gemacht, auf welches man wegen eines erhöhten Kapitalbedarfs eingehe. Hier stellt sich die Frage, wieso ein anscheinend finanziell attraktives Angebot angenommen wird um dann kurz danach trotzdem Insolvenz anzumelden.

Werden kurz vor einer Insolvenz vermögenswerte ohne Gegenleistung verschoben, machen sich die handelnden Personen strafbar und schadensersatzpflichtig. Der Insolvenzverwalter hat überdies die Möglichkeit, derartige Vermögensverschiebungen mittels einer Insolvenzanfechtung wieder rückgängig zu machen.