Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Network Karriere
Die Network-Karriere – GKM-Zentralredaktion GmbH veröffentlichte am 27.10.2009 auf ihrer Internetseite www.network-karriere.com unter der Überschrift „FE.N. muss Depotpartneranträge auf Verlangen rückabwickeln“ einen Bericht über die FASHION europe.net Limited (FE.N). weiterlesen »