LG Berlin: LR haftet für Verstöße seiner Vertriebspartner
Mit Beschluss vom 11.06.2010 (AZ: 105 O 56/10) stellte das Landgericht Berlin fest, dass das Unternehmen LR Health & Beauty Systems GmbH gem. § 8 Abs. 2 UWG für wettbewerbsrechtliche Verstöße seiner Vertriebspartner haftet. (mehr …)