OLG Zweibrücken: PM-Beratern steht kein Ausgleichsanspruch zu

OLG Zweibrücken: PM-Beratern steht kein Ausgleichsanspruch zu

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Urteil vom 14.06.2012 (AZ 4 U 138/11) entschieden, dass PM-Beratern nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kein Anspruch auf Ausgleich zusteht. § 89 b HGB, der nach Auffassung der meisten Landgerichte auch für MLM-Berater in Führungspositionen gilt, regelt, dass der Berater, sofern er von dem Unternehmen gekündigt wird, einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für das Verbleiben der von ihm aufgebauten Strukturen und geworbenen Kunden bei dem Unternehmen erhält. (mehr …)