Landgericht Stuttgart verbietet Werbung mit gekauften Facebook Likes

Landgericht Stuttgart verbietet Werbung mit gekauften Facebook Likes

Mit Beschluss vom 06.08.2014 (AZ 37 O 34/14 KfH) hat das Landgericht Stuttgart dem Antrag eines durch unsere Kanzlei vertretenen Unternehmens stattgegeben und es einem Wettbewerbsunternehmen verboten,
„im geschäftlichen Verkehr mittels zugekaufter „Fans“/ „Likes“ oder „Gefällt mir-Angaben“ auf der Internetplattform Facebook zu werben und dadurch den Eindruck zu erwecken, dass diese Personen den „Gefällt mir-Button“ geklickt haben, weil ihnen das Unternehmen bzw. die Produkte der Antragsgegnerin gefallen.“ (mehr …)