Landgericht Münster kippt Übertragungsklausel in LR Orgaleiter-Verträgen

Landgericht Münster kippt Übertragungsklausel in LR Orgaleiter-Verträgen

Die LR Health & Beauty Systems GmbH verwendet in ihren Orgaleiter-Verträgen eine Klausel (§ 12 Nr. 2), wonach es LR möglich ist, den Vertrag jederzeit ohne weitere Zustimmung des Orgaleiters, auf eine andere LR-Firma zu übertragen.
Mit Urteil vom 12.05.2015, AZ 015 O 74/14, stellte das Landgericht Münster nun fest, dass diese Klausel unwirksam ist. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Klausel den Orgaleiter unangemessen benachteiligt, und einseitig vorteilhaft nur für LR ist.

Im konkreten Fall ging es darum, dass der deutsche Orgaleiter-Vertrag einer Top-Führungskraft von einem Tag auf den anderen an die LR-Tochterfirma in der Türkei übertragen wurde, (mehr …)