Neuer Wirbel um das Vertriebssystem „Swisscoin“ – Gründerstreit führt zu Verbot per einstweiliger Verfügung

Neuer Wirbel um das Vertriebssystem „Swisscoin“ – Gründerstreit führt zu Verbot per einstweiliger Verfügung

Das Vertriebssystem „Swisscoin“ war im März 2016 angetreten, um mit eine möglichst großen Anzahl von Vertriebspartnern für den Kauf von Schulungspaketen zu Themen des Finanzmarkts zu gewinnen. Daneben sollte eine neue Kryptowährung entstehen, nämlich der sog. „Swisscoin“.
Schon früh wurde in der Network-Marketing-Szene der Umstand diskutiert, dass „Swisscoin“ augenscheinlich nicht (nur) in der Schweiz ansässig war, sondern auch über zwei Gesellschaften im sächsischen Leipzig operierte.
Bei Swisscoin verwies man seinerzeit darauf, dass der Hauptsitz von Swisscoin in der Schweiz sei und die dort ansässige Euro Solution GmbH vom Kanton Zug aus und damit nach eigener Aussage im Zentrum des sog. „Kryptovalleys“ operieren würde. (mehr …)