Der Beschluss des OLG Hamm vom 4.1.2018 zum Thema Kryptowährung

Der Beschluss des OLG Hamm vom 4.1.2018 zum Thema Kryptowährung

Die Tagespresse und das Internet sind derweil voll mit Berichten über einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.01.2018, nach welchem die Erträge aus Kryptowährungen angeblich illegal seien. Verschwiegen wird die gesamte Verfahrenshistorie dahinter, und genau dieses Verschweigen macht die Berichte zu mindestens irreführenden „Fake-News“.

Betroffen war eine Firma, die als Finanzdienstleisterin für die Kryptowährung „OneCoin“ auf ordnungsgemäßer vertraglicher Basis langjährig beanstandungsfrei tätig war. Alle nunmehr aus Anlass der Entscheidung publizierten Berichte verschweigen auch Folgendes: Diese Firma war – wie immer wenn es um viel Geld geht – seit fast zehn Jahren immer wieder diversen Strafverfahren ausgesetzt. Dabei kam kein Strafermittler auch nur auf die entfernte Idee, auf das seit 2009 geltende Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zurückzugreifen. Alle Ermittlungen wurden folgerichtig eingestellt. Kein einziger Verstoß konnte festgestellt werden. (mehr …)