Das Urteil gegen den Sisel-Marketingplan
Wie bereits berichtet (s.hier), wurde die einstweilige Verfügung gegen C. Rombach wegen des Betreibens eines illegalen Schneeballsystems durch das Landgericht Hamburg per Urteil vom 13.08.2009, AZ 327 O 296/09 bestätigt. Im Folgenden veröffentlichen wir die vom Gericht formulierten Entscheidungsgründe:
“Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 11.6.2009 ist, soweit noch über sie zu entscheiden war, zu bestätigen. Auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Parteien im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ist davon auszugehen, dass es sich bei dem vom Antragsgegner gem. der Anlage AS 2 und mit den aus dem Beschlusstenor ersichtlichen weiteren Merkmale beworbenen Vertriebssystem um eine wettbewerbswidrige progressive Kundenwerbung handelt. Der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin, als Mitbewerberin, basiert auf § 16 Abs. 2 UWG i. V. m. §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG. weiterlesen »