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Wie bereits berichtet (s.hier), wurde die einstweilige Verfügung gegen C. Rombach wegen des Betreibens eines illegalen Schneeballsystems durch das Landgericht Hamburg per Urteil vom 13.08.2009, AZ 327 O 296/09 bestätigt. Im Folgenden veröffentlichen wir die vom Gericht formulierten Entscheidungsgründe:

“Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 11.6.2009 ist, soweit noch über sie zu entscheiden war, zu bestätigen. Auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Parteien im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ist davon auszugehen, dass es sich bei dem vom Antragsgegner gem. der Anlage AS 2 und mit den aus dem Beschlusstenor ersichtlichen weiteren Merkmale beworbenen Vertriebssystem um eine wettbewerbswidrige progressive Kundenwerbung handelt. Der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin, als Mitbewerberin, basiert auf § 16 Abs. 2 UWG i. V. m. §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG. weiterlesen »

Über das Vermögen MPM24 AG & Co KG, welche bisher die personalisierten Webseiten der Synergy-Vertriebspartner stellte, betreute und mit Inhalten fühlte, wurde mit Beschluss vom 06.08.2009 vor dem Amtsgericht Wiesbaden (AZ 10 IN 434/09) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die MPM24 AG behauptete in einem Rundschreiben vom 05.08.2009 an die Synergy-Vertriebspartner, eine gewisse PDB AG Inc. mit Sitz in den USA hätte ihr ein Angebot zur Übernahme gemacht, auf welches man wegen eines erhöhten Kapitalbedarfs eingehe. weiterlesen »

Mit Urteil vom 13.08.2009 (Az 327 O 296/09 und 327 O 321/09) bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweiligen Verfügungen gegen Herrn Christian Rombach und einen weiteren Sisel-Berater. Gegen diese bereits im Juni 2009 ergangenen Verfügungen (wir berichteten), hatten die Berater Widerspruch eingelegt und zur Begründung umfangreiches Material in das Verfahren eingebracht. Unter anderem wurde vorgetragen, die Sisel-Richtlinien würden es verbieten, dass ein Berater „Produkte in unverhältnismäßigen Mengen primär zum Zwecke der Qualifizierung“ erwerbe. Darüber hinaus berief man sich auf ein Rückgaberecht, welches es den Beratern ermöglichen würde, die Sisel-Produkte umzutauschen. weiterlesen »

Eine Mitbewerberin von Sisel International erwirkte nunmehr mit Hilfe unserer Kanzlei eine weitere einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2009, AZ 416 O 102/09) gegen eine Sisel-Führungskraft. Damit wird es dem Vertriebspartner verboten, das Produkt „FuCoyDon“ in Deutschland mit der Bezeichnung „Naturally Flavored Dietary Supplement Beverage“ in den Verkehr zu bringen. weiterlesen »

Mit Beschluss vom 11.06.2009 (AZ 327 O 296/09) stellte das Landgericht Hamburg fest, dass das Vertriebssystem von SISEL International in Deutschland progressive Elemente aufweist, die gegen § 16 Abs. 2 UWG (Schneeballsystem) verstoßen.
Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung durch eine von uns vertretene Mitbewerberin von SISEL International gegen einen führenden SISEL-Vertriebspartner. weiterlesen »

Mit Urteil vom 02.04.2009 (AZ 4 U 213/08) bestätigte das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Impressum einer Internetseite eines Unternehmens stets die Pflichtangaben zum Handelsregister und die Steuernummer enthalten muss. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so haben Mitbewerber das Recht, dies kostenpflichtig abmahnen. weiterlesen »

Eher an eine Theaterbühne als an einen Gerichtssaal erinnerte das Geschehen, welches sich gestern vor dem Landgericht Frankfurt abspielte.
Wie bereits berichtet (s. hier), hatte der Herausgeber des Obtainers, Herr Sander, vor dem Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 27.10.2008 (AZ 2-03 O 556/08) eine einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Schulenberg erwirkt.

Der Termin zur Hauptsache (AZ 2-03 O 601/08) fand dann am 7.5.2009 in den Räumen des Landgerichts Frankfurt a.M. statt. Rechtsanwalt Schulenberg hatte eine Reihe von Unterlassungsansprüchen gegen Herrn Sander in das Verfahren eingebracht. Herr Sander erschien, wie erwartet, nicht, sondern lies sich von seinem Rechtsanwalt vertreten.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gab das Gericht zu erkennen, dass es die überwiegenden Erfolgsaussichten nicht auf Seiten Sanders sehe und regte Vergleichsverhandlungen an. Der Prozessvertreter von Herrn Sander bat daraufhin um eine Unterbrechung, um mit Herrn Sander telefonieren zu können. weiterlesen »

In der Vergangenheit ging die durch unsere Kanzlei vertretene Weltverlag AG gegen Herrn Hagen Horst vor (wir berichteten). Hintergrund war, dass die World Success Publishing A.G. wesentliche Teile des Marketingsystems der Weltverlag AG kopiert hatte. Herr Hagen Horst diente dabei als Zugpferd. weiterlesen »

Das MLM-Unternehmen Synergy, vertreten durch die MPM24, bewarb den von ihr vermarkteten „Oxiscore-Test“ mit der Werbeaussage „patentiertes Medizinprodukt“. Auf die Anfrage einer durch unsere Kanzlei vertretene Mitbewerberin erklärte dass Unternehmen, dass eine Zulassung als Medizinprodukt existiere. Passen musste man allerdings bezüglich eines Patentes. weiterlesen »

Immer wieder tauchen im Internet Verkäufer von Unicity-Produkten auf, die keine Distributoren sind und bei der Werbung massive rechtliche Verstöße begehen. Dazu zählen Täuschungen von Verbrauchern, verbotene Aussagen sowie Urheberrechtsverletzungen. Zum Schutze ihrer Distributoren wehrt sich die Unicity Service GmbH nun dagegen mit den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln. weiterlesen »