Mit Urteil vom 02.04.2009 (AZ 4 U 213/08) bestätigte das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Impressum einer Internetseite eines Unternehmens stets die Pflichtangaben zum Handelsregister und die Steuernummer enthalten muss. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so haben Mitbewerber das Recht, dies kostenpflichtig abmahnen. weiterlesen »
VerdeLinea Products GmbH vor dem Aus?
7. März, 2009
FLP-Vertriebssystem verstößt nicht gegen § 16 Abs. 2 UWG
30. Dezember, 2008