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Schulenberg & Schenk weblog 

Die Weltverlag Aktiengesellschaft hat gegen Hagen Horst eigene internationale Ermittlungen aufgenommen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Horst sich unerlaubten Zugang zu Betriebsgeheimnissen der Weltverlag AG verschafft hat und diese nun für sein Vertriebssystem verwendet. Weiterhin wurden mehrere Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten, sowie Täuschung und Irreführung im Geschäftsverkehr durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits einstweilige Verüfungen beantragt und erwirkt. Mit sofortiger Wirkung ist es Hagen Horst somit untersagt, weiterhin mit der Bezeichnung World Success Publishing AG oder World Success Publishing Ltd zu firmieren, da diese Firmen weder im Englischen noch im Schweizer Handelsregister eingetragen sind. weiterlesen »

Mit Beschluss vom 27.10.2008 (AZ 2-03 O 556/08) beschloss das Landgericht Frankfurt am Main vorläufig, dass RA Schulenberg nicht mehr behaupten darf, die Webseite www.theobtainer.de sei wegen der Haftung des Admin C für das Setzen von Links nicht mehr zu erreichen. Hintergrund war eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen den Admin C der oben genannten Seite wegen einer Verlinkung auf eine Online-Ausgabe des Obtainers, in der unwahre Behauptungen über die Kanzlei aufgestellt wurden.
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Mit Beschluss vom 27.10.2008 verbot das Landgericht Hamburg (AZ 407 O 180/08),

1. für das Lebensmittel „Renew“ wie folgt zu werben:
„Verlieren Sie bis zu 10 Pfund in zwei Tagen“

2. für das Kosmetikprodukt „Ageless“ wie folgt zu werben:

a. „Speziell entwickelt und mit weltweit allen effektiven Anti-Aging-Wirkstoffen bietet Rejuvenate Worldwide das ERSTE und EINZIGARTIGE Gesichtspflegeprodukt an.“

b. „Sehen Sie bis zu 10 Jahre jünger aus nach den ersten Anwendungen.“
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Wie schon so häufig bei Markteintritten US-amerikanischer Networkfirmen, schert sich auch Neuling Rejuvenate Worldwide nicht um die hierzulande geltenden Regeln.
Vertrieben werden Produkte, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind und somit weder den Etikettierungsvorschriften des § 4 NemV noch der Kosmetikverordnung entsprechen. Ein Produkt steht darüber hinaus im Verdacht, als nicht zugelassenes Arzneimittel eingestuft zu werden. weiterlesen »

Vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 08.02.2008, AZ 6 U 149/07) erwirkte die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag einer Mandantin ein für die Branche überaus wichtiges Urteil gegen ein großes deutsches MLM-Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungen. Die Vertriebspartner des Unternehmens bewarben die Produkte im Internet massenhaft mit krankheitsbezogenen Aussagen, woraufhin unsere Mandantin das Unternehmen gem. § 8 Abs. 2 UWG auf Unterlassung in Anspruch nahm. Das beklagte Unternehmen verweigerte die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Hinweis darauf, dass es ihr wegen der Vielzahl der Vertriebspartner unmöglich sei, diese zu kontrollieren. Darüber hinaus sei in den Vertriebspartner-AGB ein Verbot der wettbewerbswidrigen Werbung enthalten.
Im darauf folgenden Rechtsstreit entschied zunächst das Landgericht Köln (Urteil vom 16.08.2008, AZ: 31 O 199/07) gegen das Unternehmen, welches sodann in die Berufung vor das OLG Köln zog, wo es eine zweite Niederlage erlitt. weiterlesen »

Mit zunehmender Häufigkeit tauchen im Internet Spielsysteme auf, die den Adressaten, meist per Email, zur Teilnahme einladen. Mit einem geringen Einsatz sollen dabei enorme Gewinne möglich sein. Meistens müssen andere Personen per Brief angeschrieben werden. Den Briefen ist dabei jeweils ein 5 €-Schein beizufügen. Der neue Teilnehmer erhält dann von den Empfängern des Geldes per Email ein „E-Book“, in dem darüber informiert wird, wie man für dieses Programm werben kann um ebenfalls Gewinne zu generieren.. So setzt sich das System dann fort. weiterlesen »

Im Rahmen eines historischen Rückblicks veröffentlichen wir einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 10.07.1996 – 608 Qs 24/96 über das erfolgreichste Schneeballsystem, welches jemals in Europa durchgeführt wurde.

Zum Sachverhalt:
Der Beschuldigte ist Geschäftsführer der S-GmbH, durch die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Titan-Marketing-Gesellschaft“ (im folgenden: „Titan“) verwaltet wird. Im Zusammenspiel beider Gesellschaften werden Personen für ein sogenanntes Gewinnsystem „Titan“ geworben. Hierfür werden spezielle Veranstaltungen der S-GmbH für die „Titan“ durchgeführt. Ein Beitritt zur „Titan“ und damit die Teilnahme am „Gewinnsystem“ ist gegen Zahlung von 5500 DM möglich. weiterlesen »

In den Internetforen kursieren seit Langem die abenteuerlichsten Auffassungen zu der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Vielfachabmahnungen.

Diese Auffassung hat der BGH (Urteil vom 17.07.2008 – Az.: I ZR 219/05) nun in einer Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen auf eine einzige Ansicht gestutzt und entschieden, weiterlesen »

Dass das Behaupten unwahrer Tatsachen oder das Verbreiten wettbewerbswidriger Angaben, wie z.B., dass Lebensmittel in der Lage seien, Krankheiten zu heilen, verboten ist, sollte hinlänglich bekannt sein. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass schon das reine Verlinken auf einen derartigen Beitrag eine Rechtsverletzung darstellen kann. weiterlesen »

Auch in der MLM-Branche gibt es immer wieder schwarze Schafe, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und sogenannte sittenwidrige Schneeballsysteme veranstalten. So hatte das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 11.07.2008, Az. 2 S 127/08) kürzlich einen Rückzahlungsanspruch einer Teilnehmerin eines Schenkkreises zu prüfen. weiterlesen »