Suchen
Multi Level Marketing Recht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Die VerdeLinea Products GmbH (http://www.verdelinea.li) scheint zahlungsunfähig zu sein. Der Versuch einer unserer Mandanten, eine titulierte Forderung in Höhe von rund 500 € gegen das Unternehmen zu vollstrecken, verlief erfolglos. Darum wurde für den Geschäftsführer der VerdaLinea ein Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf den 26.03.2009 bestimmt. weiterlesen »

Bereits am 17.01.2009 ereignete sich auf einer Veranstaltung der Firma Germanway in Kirchheim im gefüllten Saal vor 400 Gästen ein äußerst interessanter Vorfall: Obtainer-Herausgeber Michael Sander, welcher sich als Gast auf der Veranstaltung befand, wurde von der Polizei abgeführt. Hintergrund: Herr Sander war zur Fahndung zwecks Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. weiterlesen »

Die jüngste Pressemeldung eines Rechtsanwaltes aus Bayern ist Anlaß, einmal das deutsche Vergütungssystem von Forever Living Products unter dem Gesichtspunkt des Verbotes der progressiven Kundenwerbung zu begutachten.

Der hierfür einschlägige § 16 Abs. 2 UWG lautet:

„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
weiterlesen »

Mit Urteil vom 15.12.2008, AZ 408 O 194/08 bestätigte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung vom 11.11.2008, gegen die Herr Hagen Horst Widerspruch eingelegt hatte. Die einstweilige Verfügung, die durch unsere Kanzlei für die Weltverlag AG erwirkt worden war, verbot es Herrn Horst, u.a., mit der Bezeichnung „World Success Publishing AG“ zu werben, solange ein solches Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. weiterlesen »

Mit Urteil vom 05.12.2008 AZ 406 O 115/08 bestätigte das Landgericht Hamburg, was es zuvor schon im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden hatte (wir berichteten) : Der Marketingplan von Synergy verstößt gegen § 16 Abs. 2 UWG und stellt damit eine progressive Kundenwerbung oder einfacher gesagt ein illegales Schneeballsystem dar.
Das bedeutet, dass jeder, der sich aktiv an diesem Vertriebssystem beteilitgt, sich strafbar macht. weiterlesen »

Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Urteil vom 6.11.2008 –AZ III ZR 121/08 erneut mit dem Thema Schenkkreise zu befassen. Dabei ging es um vornehmlich um die Frage, ob ein Empfänger von Schenkkreisabgaben, die er vereinbarungsgemäß an einen anderen weiterleitet, auch derjenige ist, der auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden kann. weiterlesen »

Die Weltverlag Aktiengesellschaft hat gegen Hagen Horst eigene internationale Ermittlungen aufgenommen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Horst sich unerlaubten Zugang zu Betriebsgeheimnissen der Weltverlag AG verschafft hat und diese nun für sein Vertriebssystem verwendet. Weiterhin wurden mehrere Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten, sowie Täuschung und Irreführung im Geschäftsverkehr durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits einstweilige Verüfungen beantragt und erwirkt. Mit sofortiger Wirkung ist es Hagen Horst somit untersagt, weiterhin mit der Bezeichnung World Success Publishing AG oder World Success Publishing Ltd zu firmieren, da diese Firmen weder im Englischen noch im Schweizer Handelsregister eingetragen sind. weiterlesen »

Mit Beschluss vom 27.10.2008 (AZ 2-03 O 556/08) beschloss das Landgericht Frankfurt am Main vorläufig, dass RA Schulenberg nicht mehr behaupten darf, die Webseite www.theobtainer.de sei wegen der Haftung des Admin C für das Setzen von Links nicht mehr zu erreichen. Hintergrund war eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen den Admin C der oben genannten Seite wegen einer Verlinkung auf eine Online-Ausgabe des Obtainers, in der unwahre Behauptungen über die Kanzlei aufgestellt wurden.
weiterlesen »

Mit Beschluss vom 27.10.2008 verbot das Landgericht Hamburg (AZ 407 O 180/08),

1. für das Lebensmittel „Renew“ wie folgt zu werben:
„Verlieren Sie bis zu 10 Pfund in zwei Tagen“

2. für das Kosmetikprodukt „Ageless“ wie folgt zu werben:

a. „Speziell entwickelt und mit weltweit allen effektiven Anti-Aging-Wirkstoffen bietet Rejuvenate Worldwide das ERSTE und EINZIGARTIGE Gesichtspflegeprodukt an.“

b. „Sehen Sie bis zu 10 Jahre jünger aus nach den ersten Anwendungen.“
weiterlesen »

Wie schon so häufig bei Markteintritten US-amerikanischer Networkfirmen, schert sich auch Neuling Rejuvenate Worldwide nicht um die hierzulande geltenden Regeln.
Vertrieben werden Produkte, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind und somit weder den Etikettierungsvorschriften des § 4 NemV noch der Kosmetikverordnung entsprechen. Ein Produkt steht darüber hinaus im Verdacht, als nicht zugelassenes Arzneimittel eingestuft zu werden. weiterlesen »