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Multi Level Marketing Recht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern (Anmerkung: am 08.05.2008) entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen. weiterlesen »

Seit Längerem umstritten ist die Haftung von Internetseitenbetreibern für sogenannte Hyperlinks. Der BGH (Urteil vom 18.10.2007 – Az.: I ZR 102/05) hat nun hierzu eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. weiterlesen »

Wie bereits in unserer Meldung vom 13.02.2008 berichtet, wurde es der MPM24, Multimedia-Promotion-Marketing AG & Co. KG per gerichtlichem Beschluss vom 02.02.2008, AZ 416 O 28/08 verboten, verschiedene Broschüren für die Werbung von Lebensmitteln zu vertreiben. Wohlwollend nahm man daher seitens unserer Mandantschaft zur Kenntnis, dass die MPM24 diese Broschüren aus dem Sortiment ihres Shops nahm. Doch die positive Überraschung währte nicht lange: Mit Verhaltensweisen wie man sie sonst nur von dubiosen Briefkastenfirmen und Magnetfeldmatratzenverkäufern kennt, wurde der Shop, in dem die Broschüren erhältlich sind, auf eine us-amerikanische Firma übertragen. weiterlesen »

Eine Unsitte des Internetzeitalters hat inzwischen auch in der Networkmarketing-Branche unerträgliche Ausmaße erreicht: Die unerwünschte Emailwerbung, auch „Spam“ genannt.

Da es sich hier um eine kostengünstige Werbemethode handelt, mittels derer innerhalb von Sekunden hunderten Empfängern eine neue Network-Idee vorgestellt werden kann, sehen sich viele Berater einem wahren Bombardement ausgesetzt. Täglich geht wertvolle Zeit allein damit verloren, Werbeemails auszusortieren und zu löschen.
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Das Unternehmen Synergy, vertreten durch ihren deutschen Handlanger, der „MPM24, Multimedia-Promotion-Marketing AG & Co. KG“, schafft es derzeit auffällig häufig, sich in die Schlagzeilen dieser Seite zu manövrieren. Die Stellungnahme des Synergy GM Deutschland Thorsten Müller dazu, man freue sich über jede Publicity, lässt erwarten, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändern wird.

Aktueller Anlass für die Berichterstattung ist die Tatsache, dass die MPM24 auf ihrem Shop unter www.mpm24shop.de Werbematerialien mit rechtswidrigen Inhalten an Vertriebspartner verkauft. weiterlesen »

Zum wiederholten Male hat sich das Hamburger Landgericht mit einer Präsentation des Synergy-Marketingplans beschäftigt (s. unser Bericht vom 26.11.2007 auf dieser Seite). weiterlesen »

Wir – das Team von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – wünschen all unseren Mandanten sowie allen interessierten Besuchern unseres Internetportals

ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Wir werden Sie selbstverständlich auch im kommenden Jahr regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung rund um das MLM-Recht informieren und bedanken uns bis dahin für den sehr regen Besuch auf unserem Angebot.

Ihr Team von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

In den letzten Tagen haben einige (Ex-)Ziami-Berater eine Abmahnung der M² L Medien Marketing Ltd., vertreten durch die Kanzlei Lieb aus Erlangen erhalten. Der Vorwurf: Man betreibe ein Schneeballsystem im Sinne von § 16 Abs. 2 UWG.

Auffällig an der abmahnenden M² L Medien Marketing Ltd. ist, dass die von ihr betriebene Seite http://canolino.com überwiegend aus Fotos und Texten anderer Maßmodeanbieterseiten besteht. Auch war weder unter der im Impressum angegeben Telefonnummer niemand zu erreichen noch wurde bisher auf Bestellungen reagiert.
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Wieder hat ein Gericht den Marketingplan eines namenhaften MLM-Unternehmens als rechtswidrig eingestuft:
Mit Beschluss vom 09.11.2007 (AZ 408 O 290/07) verbot das Landgericht Hamburg dem Antragsgegner, den Mystifiy-Saft im Rahmen eines Vertriebssystems zu bewerben oder zu vertreiben, dass den Tatbestand der progressiven Kundenwerbung (§ 16 Abs. 2 UWG) erfüllt. weiterlesen »

Gegendarstellung

14. September, 2007

Mit einer Anzeige in Network Karriere, Ausgabe Juli 2007 rief Rechtsanwalt Wildmoser Personen, die von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk eine Abmahnung erhalten haben, auf, sich bei ihm zu melden. Als Grund dafür gab er an, in einem gerichtlichen Verfahren prüfen lassen zu wollen, ob unzulässige Massenabmahnungen vorliegen. weiterlesen »