Geschickt, aber dennoch zu offensichtlich, versuchte sich Synergy, vertreten durch die MPM24, um das Verbot für krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel herum zu mogeln: Man nahm den „Oxiscore-Test“, mit dem sich die Anzahl der Freien Radikalen in Körper ermitteln lässt, in das Sortiment auf. In der Werbung für diesen Test wurden die Kunden darüber informiert, dass ihnen eine ganze Palette von schwersten Krankheiten drohe, wenn man nicht die Anzahl der Freien Radikalen im Körper mittels Antioxidantien senken würde. Diese Werbung wurde an die Synergy-Vertriebspartner zusammen mit der Werbung für den „Mistify“-Saft vermarktet, deren Kernaussage darin bestand, dass der Saft genau diese Antioxidantien in hoher Zahl enthalte. Dies verbot das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 30.03.2009, AZ 327 O 175/09) nun auf betreiben einer von unser Kanzlei vertretenen Wettbewerberin. Konkret wurde es der MPM24 AG & Co. KG untersagt, weiterhin den „Oxiscore-Test“ mit Aussagen zu bewerben, die darüber informieren, dass man mit Antioxidantien das Risiko von Krankheiten vermindern könne, und diese Werbung gleichzeitig mit der Werbung für den „Mistify“-Saft zu vermarkten, die wiederum darüber informiert, dass eben dieser Saft eine hohe Anzahl von Antioxidantien enthält. Die MPM24 hat den Beschluß mittlerweile anerkannt, er ist damit rechtskräftig.