Eher an eine Theaterbühne als an einen Gerichtssaal erinnerte das Geschehen, welches sich gestern vor dem Landgericht Frankfurt abspielte.
Wie bereits berichtet (s. hier), hatte der Herausgeber des Obtainers, Herr Sander, vor dem Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 27.10.2008 (AZ 2-03 O 556/08) eine einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Schulenberg erwirkt.

Der Termin zur Hauptsache (AZ 2-03 O 601/08) fand dann am 7.5.2009 in den Räumen des Landgerichts Frankfurt a.M. statt. Rechtsanwalt Schulenberg hatte eine Reihe von Unterlassungsansprüchen gegen Herrn Sander in das Verfahren eingebracht. Herr Sander erschien, wie erwartet, nicht, sondern lies sich von seinem Rechtsanwalt vertreten.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gab das Gericht zu erkennen, dass es die überwiegenden Erfolgsaussichten nicht auf Seiten Sanders sehe und regte Vergleichsverhandlungen an. Der Prozessvertreter von Herrn Sander bat daraufhin um eine Unterbrechung, um mit Herrn Sander telefonieren zu können. Nach dem Telefonat kehrte Sanders Prozessvertreter allerdings nicht mit einem Vergleichsvorschlag, sondern mit einer neuen Prozessstrategie zurück, mit der man hoffte, noch den Hals aus der Schlinge ziehen zu können. Wie sich jedoch schnell herausstellte, führte diese Strategie nicht zu dem gewünschten Ziel, das Verfahren insgesamt zu beenden. Daher bat der Prozessvertreter von Herrn Sander um eine erneute Unterbrechung für ein weiteres Telefonat. Von diesem kehrte er dann mit der Nachricht zurück, Sander habe ihm soeben das Mandat entzogen, was allgemeines Erstaunen im Saal verursachte. Der vorsitzende Richter äußerte, dass ihm so etwas in seiner gesamten Dienstzeit noch nicht vorgekommen sei und unterbrach die Verhandlung zur Beratung. Der Prozessvertreter von Herrn Sander, der ja nun nicht mehr sein Prozessvertreter war, entschuldigte den Vorgang damit, dass „manche Mandanten nun einmal anders als anders seien“. Vor derm Gerichtssaal konnte dann vernommen werden, wie Herr Sander erneut mit seinem Prozessvertreter telefonierte und dabei so laut wurde, dass man ihn aus meheren Metern Entfernung noch hörte. Nach der dritten Unterbrechung konnte die Verhandlung fortgeführt werden. Die Klage von Herrn Sander wurde abgewiesen, sämtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von Rechtsanwalt Schulenberg gegen Herrn Sander wurden per Versäumnisurteil bestätigt. Herr Sander ist nun gehalten, sämtliche unwahren Berichte über Rechtsanwalt Schulenberg von seinen Seiten zu entfernen. Ob der überhitzte Herr Sander erneut antritt, um den nächsten Rechtsanwalt zu verschleißen, bleibt abzuwarten.